Der Frühling ist die schönste Zeit für Ausritte. Aber darf man das trotz Ausgangssperren oder Kontaktverbot noch? In der Corona-Krise gibt es auch für Reiter und Pferdebesitzer harte Auflagen.
Die verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen auch Reiter und Pferdehalter. Vorerst tabu sind demnach unter anderem Ponyreiten und Reitunterricht in Gruppen, Reiterferien, Spring- und Dressurturniere und Ausritte in Gruppen.
Versorgung der Pferde muss sichergestellt sein
Pferdehalter dürfen unter strengen Auflagen weiter zu ihren Tieren. Entsprechend dem bestehenden Tierschutzgesetz muss die Versorgung und Gesunderhaltung der Tiere sichergestellt sein. Dazu gehören nicht nur Futter, eine saubere Box und tägliche Kontrolle. Die notwendige Bewegung sowie die Versorgung durch Tierarzt und Schmied zählen ebenfalls dazu.
Zutritt zu den Anlagen haben grundsätzlich nur die für Versorgung und Bewegung notwendigen Personen. In Fällen, in denen die Versorgung nicht durch Mitarbeiter der Anlage sichergestellt ist, dürfen unter Einschränkungen auch die Besitzer selbst ihre Tiere versorgen. Auch das Reiten ist diesen Personen gestattet.
Risiko der Ansteckung minimieren
Alle Menschen auf der Reitanlage müssen sich genauso penibel an die Hygiene- und Abstandsregeln halten, wie sie es beim Einkaufen oder an anderen öffentlichen Orten tun sollten. Darüber hinaus empfiehlt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Hofbesitzern, einen Anwesenheitsplan samt zugeteilten Zeiten zu erstellen, um die Anzahl der Menschen, die sich gleichzeitig auf der Anlage befinden, zu minimieren.
Auch ist dafür zu sorgen, dass in der Reithalle oder auf dem Reitplatz zeitgleich nicht beliebig viele Pferde sind. Maximal vier Pferde sollten es sein – je nach Größe der Halle. Als Orientierungswert können hier laut FN 200 Quadratmeter pro Pferd herangezogen werden.
Grundsätzlich gilt: Der Betreiber/Besitzer der Anlage hat das Hausrecht und muss beurteilen, welche notwendigen Aktivitäten rund um Versorgung und Bewegung der Pferde auf seiner Anlage noch stattfinden können.
Abweichende Corona-Regelungen in Bundesländern und Kommunen
Für die Umsetzung der Vorgaben der Bundesregierung sind die Bundesländer, Städte und Gemeinden zuständig. Dort gibt es nach und nach unterschiedliche Regelungen und Erlässe, die von den FN-Empfehlungen abweichen.
Pferdebesitzer sollten sich daher die Veröffentlichungen der Regierung des eigenen Bundeslandes durchlesen und beim Ordnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde die aktuelle Lage erfragen.
Sind Ausritte und Kutschenfahrten erlaubt?
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch nach den Lockerungen Mitte April nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen aus dem gemeinsamen Haushalt gestattet. In Bayern ist seit 20. April der Kontakt im Freien auch wieder zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.
Sofern an einem Ausritt zwei Personen teilnehmen, dürften Ausritte aus Sicht der FN rechtlich zulässig sein, sofern bei der Vor- und Nachbereitung der Pferde alle Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus eingehalten werden. Anders sieht die FN das Kutschen fahren. Hier ist mehr als fraglich, ob der geforderte Mindestabstand eingehalten werden kann.
Ein Ausritt ohne Begleitung ist aus Sicherheitsgründen problematisch. Dies sollte man nur tun, wenn man keine andere Möglichkeit hat, die tierschutzrechtliche Notbewegung des Pferdes sicherzustellen.
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Sind Pferdetransporte weiter erlaubt?
Die FN weist darauf hin, dass es bisher keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen für den Transport von Tieren aufgrund der Corona-Pandemie gibt. Damit dürfen auch weiterhin Pferde im Anhänger transportiert werden, wenn es notwendig ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pferd wegen eines Notfalls in die Tierklinik muss.
Weitere Tipps für Reiter und Pferdebesitzer zum Thema Coronavirus gibt es bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung*: Die FN hält auch Musterpläne zur Erstellung von Notfallversorgungs- und Bewegungsplänen bereit.
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