Haben Sie noch eine Frage, die offen geblieben ist? Schreiben Sie uns an: redaktion@cavallo.de, Stichwort: Corona-Virus. Wir versuchen, Ihre Frage schnellstmöglich zu klären!
1. Darf ich noch zu meinem Pferd in den Stall?
Ja, dürfen Sie! Bund und Länder haben zwar am 16. März beschlossen, dass öffentliche und private Sportanlagen für den Publikumsverkehr gesperrt werden. Auch Treffen in Vereinen sollen verboten werden.
Aber: Das Tierschutzgesetz verpflichtet uns Pferdehalter jedoch, dass Pferde gefüttert werden, dass ihr Lebensraum gepflegt ist (Stichwort Misten) und dass sie täglich auf Krankheiten und Verletzungen kontrolliert werden. Auch die Bewegung ist verpflichtend, entweder über Ausläufe oder Training. Der Corona-Beschluss hebelt also das Tierschutzgesetz nicht aus, findet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): „Die Betreuung der Pferde durch die verantwortlichen Personen [ist] unter Einhaltung strenger Auflagen zulässig […]“ (nachzulesen im Corona-Aktionsplan unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus)
Stallbetreiber sind nach Ansicht der FN auf die Unterstützung der Besitzer und Reiter angewiesen, um die Versorgung und Bewegung der Pensionspferde sicherstellen zu können. Sie empfiehlt Betriebsleitern, einen Anwesenheitsplan der Personen zu erstellen, die notwendig sind, um die Pferde zu bewegen und zu versorgen. Dabei sollen auch Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, damit sich möglichst wenig Menschen gleichzeitig im Stall befinden.
An die Empfehlung der FN werden sich vermutlich viele Pensionsstallbetreiber halten. Sprechen Sie Ihren Stallbetreiber aber darauf an, welche (zusätzlichen) Regeln er oder sie in der aktuellen Situation zum Schutz der Einsteller aufstellt. Betriebe und Vereine müssen in der momentanen Situation den Spagat meistern, sowohl die Gesundheit der Pferde als auch der Reiter (und natürlich deren Kontaktpersonen) zu gewährleisten.
Unabhängig von den individuellen Regeln Ihres Stalls oder Vereins sollten Sie sich ohnehin an einige Vorsichts- und Hygiene-Maßnahmen halten, wenn Sie im Stall sind (siehe Punkt 8). Und klar ist: Wenn Sie krank sind, halten Sie bitte Abstand zum Stall und kümmern sich um eine Vertretung.
Die FN rät privaten Pferdehaltern dazu, auf dem Weg vom und zum Pferdestall eine Selbsterklärung sowie einen Ausdruck der FN-Position bei sich zu tragen. In der Selbsterklärung sollte stehen, dass man allein aus dem Grund unterwegs ist, die notwendige Versorgung und Bewegung eines oder mehrerer Pferde sicherzustellen. Das Muster-Formular der FN für die Selbsterklärung finden Sie unter https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus, Punkt „Was gilt für private/nicht gewerbliche Pferdehalter“. Auch Reitbeteiligungen und andere Personen, die die Pferde versorgen müssen, sollten die Selbsterklärung zusammen mit dem Personalausweis und einer Kopie des Pferdepasses immer dabei haben.
2. Dürfen Hufschmied, Tierarzt etc. noch zu meinem Pferd kommen?
Zu einer pferdegerechten Versorgung laut Tierschutzgesetz zählen auch eine tierärztliche Versorgung im Notfall oder der Besuch des Hufschmieds. Aktuell dürfen Tierarzt und Hufbearbeiter also kommen. Die FN hält es aber für angezeigt, dass in Pensionsställen und Vereinen auschließlich die für den Betrieb verantwortliche Person Tierarzt oder Schmied auf den Hof bestellt.
Unser Tipp: Überlegen Sie, ob jede Behandlung derzeit nötig ist, und verlegen Sie Termine, soweit das möglich ist. Das hält den Publikumsverkehr im Stall so gering wie möglich.
3. Wie sieht es mit Reitbeteiligungen aus?
Die FN empfiehlt in ihrem „Corona-Aktionsplan“, dass „ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen […] Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb“ haben. Dazu zählen auch regelmäßige Reitbeteiligungen; auf die sind viele Pferdebesitzer derzeit stärker denn je angewiesen, etwa wenn sie Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen müssen.
4. Kann ich noch Reitunterricht nehmen?
Die beschlossene Schließung aller Sportanlagen (siehe Punkt 1) umfasst auch den Schulbetrieb. Heißt: Reitunterricht in Vereinen muss laut FN ebenso eingestellt werden wie Reiterferien.
Auch was mobile Reitlehrer betrifft, sollten Sie die Stunden aktuell lieber absagen. Laut FN sollten Stallbetreiber nämlich um Verständnis bitten, dass nur die nötigsten Personen Zutritt zur Stallanlage haben. Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind, sollen Anlagen nicht betreten dürfen.
5. Was ist mit Schulpferden, wenn der Reitbetrieb eingestellt wird? Müssen die in den Boxen bleiben?
Nein. Dass der Reitbetrieb eingestellt wird, bedeutet nur, dass kein Unterricht erteilt werden darf. Die Pferde müssen trotzdem ausreichend bewegt werden (siehe Punkt 1, Stichwort Tierschutzgesetz). Die Betreiber von Reitschulen müssen dafür sorgen, dass die Tiere täglich mehrere Stunden Bewegung bekommen. Dafür sollen Notfall-Bewegungspläne aufgestellt werden. Fertige Formulare dazu gibt es auf den Seiten der FN: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus, Punkt „Was müssen Vereine und Betriebe beachten?“
6. Dürfen noch Reit-Kurse stattfinden?
Seit dem Beschluss von Bund und Ländern vom 16. März sind Treffen in Vereinen und Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Auf einem Reit-Kurs kommt es genau zu solchen Treffen. Daher hat die FN sämtliche Abzeichen- und Ausbilder-Lehrgänge vorerst abgesagt.
Verschieben Sie anstehende Lehrgänge. Das bringt Ausbilder zwar womöglich finanziell in Schwierigkeiten, aber in diesem Fall geht die Gesundheit aller vor.
7. Was ist mit gemeinschaftlichen Aktionen im Stall?
Die FN empfiehlt in ihrem Aktionsplan, einen Mindestabstand von einem, besser zwei Metern zu anderen Personen im Stall zu halten. Zudem sollten sich so wenig Personen wie möglich gleichzeitig auf einer Reitanlage aufhalten. Verzichten Sie also vorerst lieber auf gemeinschaftliche Aktionen oder erstellen für notwendige Arbeiten einen Zeitplan. Als „fachlich und hygienisch […] vertretbar“ hält die FN „vier Pferde pro Bewegungsfläche (20 x 40 Meter Fläche)“ – das ist die Obergrenze, die eingehalten werden sollte
Unser Tipp: Meiden Sie volle Reithallen, weichen Sie auf den Reitplatz oder das Gelände aus.
8. Worauf sollte ich achten, wenn ich im Stall bin?
Die FN empfiehlt in ihrem Corona-Aktionsplan einige Alltagstipps wie:
- Keine Umarmung zur Begrüßung, sondern nur ein zugerufenes „Hallo“
- Regelmäßiges Hände waschen, wenn möglich auch desinfizieren, direkt als erstes nach dem Betreten der Reitanlage, und auch wieder, bevor Sie den Heimweg antreten, das empfiehlt die FN. Das Händewaschen ist vor allem wichtig in Bezug auf Stall-Equipment, das allen zur Verfügung steht, wie Besen, Mist-Boy, Schubkarre etc. Wie lange Viren auf Oberflächen überlegen können und ob man sich auf diesem Weg anstecken kann, ist unter Forschern zwar noch umstritten; hygienischer ist dieses Vorgehen aber allemal. Im Sanitärbereich sollten Einweghandtücher benutzt werden.
- Mindestens ein bis zwei Meter Abstand zu anderen Stall-Kollegen – auch in Sattelkammer, Futterkammer, Reithalle (auf- und absteigen), auf dem Putzplatz etc.
- Daneben hat die FN auch einige Tipps für Stall-Betreiber parat:
- Zutritt nur für Pferdebesitzer, deren Reitbeteiligungen und grundsätzlich nur Menschen ohne Krankheitssymptome
- Reiterstübchen und andere Aufenthaltsräume am besten schließen
- Um zu vermeiden, dass sich sehr viele Einsteller gleichzeitig auf der Reitanalage aufhalten, empfiehlt es sich bei größeren Betrieben ein Anwesenheitsplan – vor allem für hochfrequentierte Zeiten wie nach Feierabend.
- Auch die Besuche von Tierarzt oder Hufbearbeiter lassen sich so koordinieren.
9. Was ist, wenn ich unter häusliche Quarantäne gestellt werden sollte?
Bei bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus oder Verdachtsfällen kann der Amtsarzt häusliche Quarantäne anordnen. Das heißt, man darf die Wohnung nicht verlassen. Das ist wichtig, um den Virus nicht weiterzugeben. Verstößt man dagegen, kann das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Was ist nun aber, wenn man sich noch um ein Tier kümmert? Pferdebesitzer sollten sich für so einen Fall eine Notfall-Strategie überlegen. Sprich: Stallkollegen fragen, ob sie das Pferd bewegen können. Das ist besonders bei Tieren der Fall, die tagsüber nur beschränkt Auslauf haben, weil sie beispielsweise in Boxenställen leben.
Bei Pferden im Offenstall, die sich täglich mehrere Stunden auf genügend großer Fläche bewegen können, ist so ein Bewegungs-Notfallplan nicht ganz so notwendig. Dafür sind hier oder auch bei Selbstversorgern dann andere Fragen zu klären:
- Wer füttert beispielsweise mein Pferd?
- Wer besorgt ggf. das Futter?
- Wer kontrolliert das Pferd täglich auf Verletzungen oder Krankheiten?
- Wer versorgt es mit Medikamenten?
- Wer mistet die Box oder äppelt den Paddock ab?
Unser Tipp: Überlegen Sie, wer welche Kümmerer-Aufgaben im Stall für Sie übernehmen könnte, wenn Sie Wohnung oder Haus nicht mehr verlassen dürfen. Im Idealfall arbeiten Sie einen Plan für die Tonne aus; im Notfall sind Sie aber gut vorbereitet, und ein kurzer Anruf genügt. Stimmen Sie sich am besten mit Stall-Kollegen ab und koordinieren Sie sich untereinander, sodass jeder für den anderen einspringen kann.
Apropos: Auch Hundebesitzer dürfen mit ihren Tieren nicht mehr raus, wenn sie unter häusliche Quarantäne stehen. Klären Sie für diesen Fall die Frage, wer die tägliche Gassi-Runde übernimmt. Der- oder diejenige sollte allerdings Ihre Wohnung nicht betreten und sich nach dem Kontakt mit Hund und Leine die Hände desinfizieren. Oder Sie legen sich eine Not-Betreuung zurecht, die Ihren Vierbeiner für die Quarantäne-Zeit ganz zu sich nimmt.
10. Und was ist bei einer Ausgangssperre bzw. Ausgangsbeschränkungen, wie sie derzeit in Italien, Österreich, Frankreich, Bayern und manchen deutschen Städten gelten?
Wie genau eine mögliche deutschlandweite Ausgangssperre aussehen könnte, darüber lässt sich momentan nur spekulieren. In Italien, Spanien oder Österreich dürfen aber beispielsweise Hundehalter mit ihren Tieren Gassi gehen – wenn auch nur in unmittelbarer Umgebung der Wohnung. Die Spaziergänge mussten zudem kurz gehalten werden, und es musste Abstand zu anderen Menschen oder Tieren gehalten werden. Auch Pferdehalter dürfen zu ihren Tieren in den Stall fahren, um eine artgerechte Haltung und Versorgung zu gewährleistern. Um nachweisen zu können, dass der Stallbesuch wirklich notwendig ist, rät die FN Vereinen, Betrieben und privaten Pferdehaltern, Notversorgungspläne aufzustellen und auf dem Weg zum Stall eine Eigenerklärung (als Selbstversorger) oder Bestätigung des Vereins/Reitbetriebs (bei Unterbringung des Pferds im Pensionsstall) mitzuführen (siehe auch Punkt 1, Notfallpläne und Muster-Formulare gibt es zum Downlowad unter https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus).
11. Können Pferde eigentlich das Coronavirus übertragen oder ebenfalls erkranken?
Das ist der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge noch nicht eindeutig geklärt. Derzeit gibt es noch keine Hinweise, dass Pferde infiziert werden können oder das Virus weitergeben. Das Friedrich-Löffler-Institut forscht derzeit, ob Nutztiere wie Schweine oder Hühner auf das Virus reagieren.
from https://www.pferd.messepost-online.info/corona-die-wichtigsten-fragen-antworten-fuer-reiter/
from
https://pferdmessepost.tumblr.com/post/615926718121836545
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