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Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Im Prozess um das in einer Tierklinik möglicherweise falsch behandelte Olympia-Pferd „Cosmo“ hat das Landgericht Frankfurt den Prozessbeteiligten einen Fragenkatalog vorgelegt. In einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss hieß es, der klagende Pferdebesitzer sowie die beklagte Tierklinik sollten sich innerhalb von sechs Wochen zu den Lebensgewohnheiten des Pferdes, dessen Ernährung sowie weitere Details äußern. Danach wird möglicherweise ein tiermedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. AZ 2-19 O 192/18
Der in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) ansässige Besitzer von „Cosmo“ verlangt mit seiner Klage Schadenersatz für die falsche Behandlung einer Nierenerkrankung des Pferdes, die zu einem Leistungsverlust geführt habe. Im Raum stehen Forderungen von bis zu zehn Millionen Euro. Das Gericht regte darüber hinaus ein sogenanntes schriftliches Verfahren an. Sollten die Beteiligten zustimmen, würde bis zu der Verkündung eines abschließenden Urteils keine mündlichen Verhandlung mehr nötig sein.
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