Friday, April 3, 2020

Haus und Herz für Pferde

Haus und Herz für Pferde:

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Wer Pferde liebt, will sie in der Nähe haben. Hans Grunder, der mit seiner Familie Halbblüter züchtet, hat kürzlich sein zu gross gewordenes Anwesen im Emmental verkauft – um sich ein neues Haus ganz in der Nähe der Stallungen zu bauen. «Ausschlaggebend für den Umzug waren die besseren Weidemöglichkeiten für die Tiere», sagt der BDP-Nationalrat und Pferdeliebhaber.

Wer Pferde liebt, will sie in der Nähe haben. Hans Grunder, der mit seiner Familie Halbblüter züchtet, hat kürzlich sein zu gross gewordenes Anwesen im Emmental verkauft – um sich ein neues Haus ganz in der Nähe der Stallungen zu bauen. «Ausschlaggebend für den Umzug waren die besseren Weidemöglichkeiten für die Tiere», sagt der BDP-Nationalrat und Pferdeliebhaber.

Der Auslauf gehört neben der Grösse der Boxen zu den Voraussetzungen für die «hobbymässige Haltung» von Pferden, wie es im Amtsdeutsch heisst. Tatsächlich sind die Anforderungen der Behörden an Tierhalter und deren Liegenschaften hoch. So hat das Bundesamt für Veterinärwesen einen ganzen Katalog mit zahlreichen Bauvorgaben für die tiergerechte Pferdehaltung erstellt. Und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) wendet sich mit einem Merkblatt und einer Wegleitung an Liegenschaftsbesitzer und Kaufinteressenten von Objekten, bei denen Pferdehaltung vorgesehen ist.

Wichtigster Rat: «Lassen Sie sich vor dem Kauf fachkundig beraten. So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden.» Der Bauernverband rät zusätzlich, «vor dem Kauf eine Voranfrage bei der Baubewilligungsbehörde betreffend der gewünschten Nutzung zu machen». Damit wird verbindlich festgehalten, was nach dem Kauf realisiert werden könnte.



Erleichterung in neuem Gesetz

Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in ständiger Bewegung. So hat der Bundesrat erst kürzlich die einschlägigen Bestimmungen zur Pferdehaltung im Raumplanungsgesetz (RPG) revidiert. Damit soll das Halten von Sport- und Freizeitpferden auf Bauernhöfen erleichtert werden. Die Referendumsfrist läuft noch bis 13. Juli.

Die neuen RPG-Bestimmungen gehen zurück auf eine von CVP-Präsident Christophe Darbellay eingereichte parlamentarische Initiative zur Lockerung der Bestimmungen zur Pferdehaltung in Landwirtschaftszonen.

Zu den Eckpunkten der Vorgaben beider Bundesämter gehören: •Einzelboxen für grössere Pferde müssen mindestens 10,5 m² gross sein, bei einer Raumhöhe von mindestens 2,5 Metern. Anfang 2013 ist zudem die Übergangsfrist für ältere Ställe ausgelaufen. Für Neubauten galten die Regeln schon seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes im Jahr 2008. •Hobbyhalter dürfen maximal 4 normale Pferde oder 6 Ponys im Stall unterbringen. Sie müssen selbst für die Pflege sorgen können. •Der Stall muss nahe beim Wohnhaus liegen, um eine einfache Betreuung und Überwachung der Tiere sicherstellen zu können. •Im Stall sollen die Pferde Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu den anderen Pferden haben. Jungtiere sind in Gruppen zu halten. •Für den Reitbetrieb genutzte Pferde müssen gemäss Tierschutzgesetz mindestens zweimal wöchentlich während je zweier Stunden freien Auslauf haben. Halter sind verpflichtet, die Zeiten in einem «Auslaufjournal» festzuhalten. Nicht genutzte Pferde haben ein Recht auf täglichen Auslauf von mindestens zwei Stunden. •Umbaumassnahmen an ehemals landwirtschaftlich genutzten Bauernhäusern, Ställen und Scheunen sind möglich, wenn «der bauliche Charakter und die Grundstruktur» erhalten bleiben. •Aussenanlagen müssen für die tiergerechte Haltung nötig sein. •Zäune, die der Beweidung dienen, dürfen keine nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft aufweisen. Bewilligt werden sie auch in Bauzonen.

Stehen Stall und Ross in Wohngebieten, so sind nachbarschaftliche Konflikte nicht selten. Diese Erfahrung hat auch Hans Grunder gemacht, der viele Jahre in der Baukommission seiner Wohngemeinde sass. «Die Geruchsemissionen, die vom Mist ausgehen, können ein Problem darstellen», sagt Grunder. Er hält sie für den «Einsprachegrund Nr. 1» gegen Anlagen der Pferdehaltung. Zu Recht, denn es kommt viel zusammen: Pferde scheiden pro Tag 5 bis 7 Liter Harn aus und setzen 12 bis 15 kg Kot ab.



Hürden beeinflussen Preis

Viele Halter prüfen deshalb Alternativen zu Strohstreu und Miststock. Allerdings ist der «geeignete Einstreu im Liegebereich der Pferde» durch die Tierschutzverordnung vorgeschrieben. Die Anforderungen haben Einfluss auf die Preise und Marktgängigkeit von geeigneten Liegenschaften. So gilt die mögliche Pferdehaltung als Pluspunkt und wird in Inseraten stets hervorgehoben. Andererseits sind die Um- und Ausbaumöglichkeiten oft limitiert.

Wegleitung des ARE zur Pferdehaltung: http://nzz.to/ZdxptM

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