Thursday, April 23, 2020

Einzelreitunterricht im Freien ist wieder erlaubt –

Einzelreitunterricht im Freien ist wieder erlaubt –:

Wie das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldet, darf im südlichsten Bundesland unter bestimmten Bedingungen wieder Reitunterricht stattfinden.

Die Coronakrise trifft Reitschulen hart. Immerhin gibt es nun ein kleines Licht am Horizont. Auf der FAQ-Seite zum Coronavirus hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) einen eigenen Punkt „Pensionspferdehaltung und Pferdezucht“.

Am 21. April wurde die Antwort auf die Frage „Darf Einzel-Reitunterricht stattfinden?“ wie folgt aktualisiert:

„Nach den geänderten Vorgaben der Ausgangsbeschränkung ist nunmehr Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt ist Einzelunterricht auf Außenanlagen, insbesondere außerhalb von Stallgebäuden und Reithallen (z. B. auf Reitflächen im Freien, Ausritte in der Natur) erlaubt. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind zu beachten.“

Aktualisiert wurde auch der Bereich Beritt. Auf die Frage „Unter welchen Bedingungen darf Beritt durch einen Berufsreiter stattfinden?“ heißt es nun:

„Berufliche Tätigkeit ist erlaubt. Berufsreiter dürfen das sportliche Training von Pferden auf ihren eigenen Sportstätten (also Pferdesportanlagen) oder den Sportstätten ihrer Arbeitgeber durchführen. Berufsreiter, zu deren beruflicher Tätigkeit der Beritt von Pferden als Dienstleistung gehört, dürfen diese auf den Pferdesportanlagen anbieten.“

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