Friday, April 17, 2020

Ein Reitsport-Laden öffnet wieder die Türen

Ein Reitsport-Laden öffnet wieder die Türen:

Tagelang verrammelt, steht sie plötzlich sperrangelweit offen, die Doppeltür des Ladens für Reiterbedarf. Von außen sind schicke Reitsport-Klamotten zu sehen. Ein paar Hundert Meter weiter hat der Schuhladen zu. Weil er keine Reitstiefel führt? Daran liegt es nicht, wie sich im Verlauf des Gesprächs mit dem Mann im Laden für Reiterbedarf herausstellt. Vielmehr gibt es mehrere Gründe, weshalb er Mitte März zunächst wie ungezählte andere Einzelhändler in Hessen und andernorts in Deutschland die Tür zu seinem Geschäft zusperren musste, nun aber wieder Kunden willkommen heißen kann. Während andere Läden geschlossen bleiben müssen.

Sein Fall zeigt: Das Land Hessen hat zwar einen rechtlichen Rahmen gesetzt für den Weiterbetrieb und die Schließung von Betrieben. Aber auch im Verlauf der Corona-Krise ist manches offenbar Auslegungssache und eine Frage des Ermessens des jeweiligen Ordnungsamts. So auch in diesem Fall. Er spielt mitten in Deutschland, Ort und Namen tun nichts weiter zur Sache.



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Wie der Händler der F.A.Z. erzählt, hat er sich wie andere Händler auch in sein Schicksal gefügt. Er ließ den Laden tagelang geschlossen und erlitt Umsatzverluste. Dann aber bemerkte er: Andernorts durften Mitbewerber weiter ihren Reiterbedarf anbieten, in der Stadt nebenan ebenso wie in einer Kommune in einem anderen Landkreis, nur ein paar Dutzend Kilometer entfernt und über die nahe Autobahn rasch erreichbar. Da fragte er sich: Wie kann das sein?

Ein Blick in die „Auslegungshinweise“

Mit dieser Frage richtete er sich an den Ortsbürgermeister, wie er berichtet, und der rief dann bei der zuständigen Ordnungsbehörde des Landkreises an. Und nicht lange danach hatte er nach eigenen Worten die Genehmigung, die Türen zum Laden wieder zu öffnen. Dafür wiederum gibt es gute Gründe, wie sich beim Blick in den Zusatz zu einem Regelwerk zeigt, der in bestem Amtsdeutsch „Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus“ heißt. Die Hinweise listen auf, was dem Gewerbe in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht.

Nun steht in der Liste nichts von Reiterbedarf, Allerdings brauchen Pferdefreunde nicht nur schicke Hosen mit Ledereinsatz und Handschuhe aus diesem Material, sie benötigen im Zweifel auch Futtermittel, wenn die Weide für ihr Huftier nicht genügend hergibt. Und genau das steht unter anderem in der besagten Liste unter „Dies ist erlaubt“: Futtermittel. Diese Karte kann der Mann im Reitsport-Laden ziehen, er verkauft auch Essbares für Pferde. Dazu bietet er Dinge an, die für die Pferdehaltung als unerlässlich gelten. Pflegemittel etwa und Fliegen- sowie Infektionsschutz. Mit etwas Liebe lässt sich das auch unter Landhandel fassen, der ebenso erlaubt ist.

Zupass kommt dem Reitsport-Laden nicht zuletzt die Werkstatt im Betrieb, eine Sattlerei. Zwar taucht „Sattlerei“ nicht in besagter Liste auf. Aber auf Nachfrage verweist ein Sprecher des hessischen Wirtschaftsministeriums auf den Abschnitt, nach dem auch „Mischbetriebe des Handwerks“ in der Corona-Krise weitermachen dürften. Solche Betriebe „dürfen einschließlich des Nebenbeiverkaufs geöffnet bleiben“, heißt es in dem Papier. Unter Beachtung des Kontaktverbots, versteht sich.

Laut Sprecher des Wirtschaftsministeriums müssen aber die jeweiligen Ordnungsbehörden entscheiden, wie sie mit den Vorgaben umgehen. Dabei geht es um die Frage: Ist das Angebot des in Rede stehenden Gewerbebetriebs im Sinne der in der Verordnung erlaubten Tätigkeiten?

Dessen ungeachtet treibt den Reiterbedarf-Händler etwas Anderes um: Nach dem Umsatzeinbruch in der Zwischenzeit klingeln die Kassen noch nicht wieder so richtig. Ob sie etwa einen neuen Sattel brauchen oder nicht: Kunden halten sich nach seinen Worten mit größeren Ausgaben zurück. „Ist doch klar, wenn jemand in Kurzarbeit ist, dann hält er sein Geld zusammen.“ Womit er auch dem Vorurteil entgegen tritt, ein Laden wie seiner sei nur etwas für Leute mit dickeren Portemonnaies.

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